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Digital Health Austria Leitprojekte 2026

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 3.000.000From 16/06/2026|Until 30/11/2026

Das Programm unterstützt großvolumige, kooperative Projekte, die digitale Innovationen mit Herausforderungen im Gesundheitssystem verbinden. Gefördert werden Konsortien aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie Beratungsleistungen. Die Vorhaben müssen in realen Versorgungskontexten anwendbar, skalierbar und von systemischer Bedeutung sein.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Zielgruppe sind Konsortien aus mindestens drei voneinander unabhängigen Partnern. Das Mindestkonsortium muss aus zwei Unternehmen (davon mindestens ein KMU) und einer Forschungseinrichtung bestehen. Darüber hinaus können Startups, Großunternehmen, Universitäten, Fachhochschulen, Vereine sowie Akteure aus der Gesundheitsversorgung, Regulierung oder Patientenorganisationen teilnehmen.

High degree of technological innovation & R&D required

Services

Financial supportGrantConsulting and know-howCoaching and mentoringGrowth supportResearch and development support

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der anerkennbaren Projektkosten. Die maximale Fördersumme beträgt € 3 Mio. pro Projekt, die Mindestfördersumme liegt bei € 2 Mio. Zusätzlich erhalten Antragsteller und geförderte Projekte kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote durch Experten von aws und LBG zur Weiterentwicklung der Projektideen.

Submission

Anträge können vom 16.06.2026 bis zum 30.11.2026 um 12:00 Uhr laufend über das eCall-System eingereicht werden. Ein verpflichtendes Einreichgespräch muss bis spätestens 30.10.2026 absolviert werden. Die Projekte werden von externen Fachgutachtern bewertet, woraufhin ein Bewertungsgremium (geplant für Ende Februar/Anfang März 2027) eine finale Förderungsempfehlung ausspricht.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ebenso nicht teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die durch die Förderstelle beauftragt wurden und dadurch einen potenziellen Interessenkonflikt aufweisen, sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Einrichtungen der Bundesverwaltung.

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