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Digital Health Austria Leitprojekte 2026

FFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaftFFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft
Bis zu 3.000.000Ab 16.6.2026|Bis 30.11.2026

Das Programm unterstützt großvolumige, kooperative Projekte, die digitale Innovationen mit Herausforderungen im Gesundheitssystem verbinden. Gefördert werden Konsortien aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie Beratungsleistungen. Die Vorhaben müssen in realen Versorgungskontexten anwendbar, skalierbar und von systemischer Bedeutung sein.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Konsortien aus mindestens drei voneinander unabhängigen Partnern. Das Mindestkonsortium muss aus zwei Unternehmen (davon mindestens ein KMU) und einer Forschungseinrichtung bestehen. Darüber hinaus können Startups, Großunternehmen, Universitäten, Fachhochschulen, Vereine sowie Akteure aus der Gesundheitsversorgung, Regulierung oder Patientenorganisationen teilnehmen.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-howCoaching und MentoringWachstums-UnterstützungUnterstützung Forschung und Entwicklung

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der anerkennbaren Projektkosten. Die maximale Fördersumme beträgt € 3 Mio. pro Projekt, die Mindestfördersumme liegt bei € 2 Mio. Zusätzlich erhalten Antragsteller und geförderte Projekte kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote durch Experten von aws und LBG zur Weiterentwicklung der Projektideen.

Einreichung

Anträge können vom 16.06.2026 bis zum 30.11.2026 um 12:00 Uhr laufend über das eCall-System eingereicht werden. Ein verpflichtendes Einreichgespräch muss bis spätestens 30.10.2026 absolviert werden. Die Projekte werden von externen Fachgutachtern bewertet, woraufhin ein Bewertungsgremium (geplant für Ende Februar/Anfang März 2027) eine finale Förderungsempfehlung ausspricht.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ebenso nicht teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die durch die Förderstelle beauftragt wurden und dadurch einen potenziellen Interessenkonflikt aufweisen, sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Einrichtungen der Bundesverwaltung.

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StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

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