Förderung der Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Gefördert werden Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden. Anträge können bis sechs Monate nach Rechnungslegung eingereicht werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt.
Betriebe aller Größen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Körperschaften öffentlichen Rechts und österreichische Gemeinden mit betrieblich genutzten thermischen Solaranlagen. Für agrarische Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss mit Pauschalen: € 150/m² bei Standardkollektoren, € 195/m² bei Vakuumkollektoren, € 125/m² bei Luftkollektoren. Mögliche Zuschläge von € 10/m² für österreichisches Umweltzeichen oder gleichzeitige Holzheizung. Förderung ist auf 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Gemeinden erhalten 60% der ermittelten betrieblichen Förderung.
Anträge können laufend eingereicht werden, müssen aber spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung erfolgen. Antragstellung nur nach Umsetzung des Projekts möglich. Förderentscheidung nach Prüfung durch KPC und Genehmigung durch Bundesministerium.
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Robert Kopka
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