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KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregionen

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Up to 278.000From 28/07/2026|Until 30/09/2026

Das Programm unterstützt österreichische Gemeinden bestehender Klimawandel-Anpassungsmodellregionen in einer dreijährigen Weiterführungsphase. Gefördert werden ein Modellregions-Manager vor Ort zur regionalen Koordination, die Aktualisierung des Anpassungskonzepts sowie die Umsetzung von mindestens sechs Anpassungsmaßnahmen (physisch, smart oder soft) zu Klimafolgen wie Hitze, Trockenheit und Naturgefahren. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung sind verpflichtend. Zielgruppe sind rein öffentliche Gemeindekörperschaften ohne private Beteiligung.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Österreichische Gemeinden in bereits bestehenden KLAR-Regionen (derzeit 93 Regionen). Regionen müssen 3.000–100.000 Einwohner aufweisen. Antragsberechtigt sind rein öffentliche Trägerorganisationen (Gemeindeverband, Verein, Einzelgemeinde), deren aktuelle Phase bis spätestens 31.03.2028 endet. KEM-Regionen können geografisch identisch sein oder sich überschneiden.

For companies of all innovation levels

Services

Financial supportGrantConsulting and know-howCoaching and mentoringGrowth supportNetwork and partnerships

Der Klima- und Energiefonds beteiligt sich zu 75 % an den Gesamtprojektkosten. Maximale Förderung je nach Regionsgröße (Gemeindezahl und Einwohnerzahl) zwischen € 215.000 und € 278.000. Minimum 25 % Eigenmittel in Barleistungen von den Gemeinden erforderlich. Gefördert werden Personalkosten des Modellregions-Managers und Drittkosten für Maßnahmenumsetzung (Material- und Reisekosten müssen aus Eigenmitteln finanziert werden).

Submission

Programm ist offen. Ausschreibung läuft vom 28.07.2026 bis 30.09.2026, 12:00 Uhr. Weiterführungsphase hat Laufzeit von 3 Jahren. Einreichung ausschließlich online über KPC. Formalprüfung durch KPC, inhaltliche Beurteilung durch externe Fachjury, Genehmigung durch Präsidium des Klima- und Energiefonds.

Exclusions

Private Unternehmen und Organisationen sind ausgeschlossen, da nur rein öffentliche Trägerorganisationen zugelassen sind. Regionen außerhalb Österreichs nicht antragsberechtigt. Regionen, die ihre aktuelle Phase nicht bis 31.03.2028 abschließen, sind nicht einreichberechtigt.

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